Geschichte
Die Indizienkette für diese These zur Besiedlungsgeschichte der Wernborner Gemarkung beginnt in der Jungsteinzeit. Aus dieser Zeit stammt der Fund eines Steinbeils, das im Usinger Stadtmuseum ausgestellt ist. Dies ist zwar kein Beleg für eine menschliche Ansiedlung, es zeigt aber, dass sich in dieser Gegend Menschen zumindest zeitweise aufgehalten haben. Es ist durchaus denkbar, dass Bauern aus der Wetterau die Taunushänge für ihr Vieh als Weide nutzten und dabei etwa eine Form der Transhumanz betrieben, in dem sie jahreszeitlich zwischen Sommer- und Winterweiden mit ihren Herden wanderten. Während der Hallstatt- oder älteren Eisenzeit im letzten vorchristlichen Jahrtausend wandelte sich das Bild. Der Wald war weitgehend gerodet, zumindest im östlichen Teil der Gemarkung sogar stärker als heute, es gab mit Sicherheit eine Siedlung und eine Begräbnisstätte. Einige der Gräber sind uns erhalten geblieben, da sie im Wald liegen und damit konserviert, nicht durch jahrhundertelangen Ackerbau immer und immer wieder umgepflügt und damit eingeebnet wurden: es handelt sich um die Hügelgräber des »Heidenkönig«, mundartlich »Haarekeenig« genannt, und einige vereinzelte Hügel am Westrande des Kemerstriesch. Der »Heidenkönig« selbst liegt zwar heute auf Langenhainer Grund, doch diese Grenzen waren den Menschen der Frühzeit unbekannt.
Die Gräber liegen erhöht, und je höher die Landhöhe,
desto höher wird der soziale Status des Toten gewesen sein. Die Berge
waren sicherlich unbewaldet, damit die Seelen der Toten einen freien Blick über
die Landschaft hatten. Man hat die Hügelgräber zu einer »Wernborner
Nekropole (1) zusammengefasst, aber: keine Nekropole ohne zugehörige
Siedlung, und einige Scherbenfunde deuten darauf hin, dass es tatsächlich
ein frühgeschichtliches »Wernborn« gab, dessen Lage allerdings
unbekannt ist. (2)
Aus dem Vergleich mit anderen Gräberfeldern kann man schließen,
dass sie am Rande der damaligen Flur auf den für landwirtschaftliche
Nutzung ungeeigneteren Böden gelegen haben wird. (3) Über die nächsten
1000 Jahre liegen uns keine Informationen vor. Es ist jedoch anzunehmen,
dass die Besiedlung nicht andauerte, also nicht kontinuierlich war. Zumindest
während der Herrschaft der Römer, die im Vorfeld des nahen Limes
keine Siedlung duldeten, werden hier keine Menschen gelebt und gearbeitet
haben.
Die Franken und später die Karolinger erschlossen systematisch die bis dahin unerschlossenen Regionen in Deutschland.
Eine Heerstraße durchzog den Taunus von Süd nach Nord, Usingen
wurde an ihr als Rastort angelegt. Unser Wernborn lag abseits dieser Route,
aber aus östlicher Richtung, aus Fulda, drang kirchlicher Einfluss in
den Taunus vor, der sich z. B. in einer Vielzahl von Schenkungen Usinger
Bürger an das Kloster Fulda im 8. Jahrhundert niederschlägt, unter
denen ein gewisser »Bern« erscheint - ein Zufall? Häufig
gaben die ersten Siedler ihrem Wohnort ihren Namen, und vielleicht war dieser
Bern in Wernborn, damals »Berenbrunnen« (1191) genannt, ansässig
und hatte lediglich seine Usinger Besitzungen dem Kloster Fulda übereignet?
Sicherlich gibt es für eine derartige Spekulation keinerlei historischen
Beleg, aber möglich wäre es schon. Die Wälder des Taunusrandes
waren Reichsbesitz, wie an dem Flurnamen »Kammer« in unserer
Gemarkung deutlich wird. Auch die Namensendung „-born“ weist
darauf hin, dass unser Dorf bereits im 6. - 8. Jahrhundert angelegt worden
ist, was die obigen Überlegungen durchaus unterstützt.
Später gab es dann eine »Grafschaft „Malstatt“, von
der historischen Forschung bislang wenig beachtet, die sich von der Wetterau
bis nach Wehrheim erstreckte und ein Bindeglied zwischen dem Altsiedelland
der Wetterau und dem Usinger Becken darstellte. Das Herrschaftsgebiet umfasste
somit auch die heutige Wernborner Gemarkung, und es ist somit wahrscheinlich,
dass sie auch schon im 10. und 11. Jahrhundert besiedelt war. Gingen wir bislang
davon aus, dass die hallstattzeitliche Siedlung und Flur das Kernerstriesch
und vielleicht die westlich anschließenden Hänge zum Michelbach
hin umfassten, so verlagerte sich das frühmittelalterliche Wernborn weiter
nach Westen in eine Senke oberhalb eines markanten Felsen, des »Weiherwiesenköppels«,
der sich als Kultstätte anbietet, ohne dass es bislang nachgewiesen werden
konnte, dass er diese Funktion auch innehatte; in eine Senke, die von einem
kleinen Bach entwässert wird, der noch heute »Der alte Wernborn« genannt
wird. Diese frühe Siedlung wird nicht groß gewesen sein,
sie wird nur aus wenigen Hofstellen bestanden haben; die Urkunden des Klosters
Retters aus den Jahren 1191 und 1222 nennen zwei abgabepflichtige Höfe
(»mansus«). Die Bauern werden Leibeigene von uns unbekannten
Grundherren gewesen sein, eine Beziehung zu den Grafen von Peilstein-Mörlen
scheint existiert zu haben, aber eine eindeutige Trennung zwischen Herrschafts-
und Grundbesitz ist lange Zeit nicht möglich. Irgendwann zwischen 1000
und 1354 n. Chr. -aus diesem Jahr liegt uns der erste Beleg der Wüstung »Aldenbernborne« (5)
vor - haben sie das »Alt-Wernborn« aufgegeben und sind auf die
andere Talseite des Michelbachs gezogen, aus was für Gründen auch
immer.
Das Kernerstriesch war nun vom Dorf sehr weit entfernt, für die damaligen
verkehrstechnischen Möglichkeiten und die wohl geringe Bevölkerungszahl
wohl sogar zu weit. Das Gebiet verbuschte und wurde nur noch gelegentlich
als Viehweide genutzt — als »Trieschland« eben, und zwar
wahrscheinlich von einem Langenhainer Landwirt namens »Kerner«,
der als Einmärker aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts überliefert
ist. Erst nach der Teilung der Mörler Mark im 18. Jahrhundert begannen
die Wernborner dort wieder Ackerbau zu betreiben. Der östliche Teil
des Kernerstriesch wird aber auch heute noch von Langenhainer Einmärkern
bewirtschaftet.
So schließt sich der Kreis. Ob sich die Entwicklung nun tatsächlich
so abgespielt hat oder doch ganz anders, ist ungewiss - die Indizien weisen
aber in die dargestellte Richtung.
Anmerkung: (1)nach FÜHRER zu vor- und frühgeschichtlichen
Denkmälern, Bd. 21 Hochtaunus, Bad Homburg, Usingen, Königstein,
Hofheim, Mainz 1972, S. 213
(2) vgl. FÜHRER 1972, S. 23 (3) vgl. R. u. N. MUIR, Fields. London
1989, S. 57
(4)vgl. insbesondere J. KLOFT, Territorialgeschichte des Kreises Usingen,
Marburg 1971 S. 18. 24, 27, 31 :, 57 f, 64, 140
(5) nach U. SIMON, Das Zisterzienserinnenkloster Thron bei Wehrheim
im Taunus, Wiesbaden 1986, S. 236; er bezieht sich auf das Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden, Abt. 86, U 90